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Alpamare, Greenfield, KKL, Zoo Zürich & Co.: Manipulation und Abzocke beim Ticketkauf  


Medienmitteilung - Bern, 08.05.2026         



Der Konsumentenschutz hat in den Onlineshops von Kulturanlässen und Freizeitangeboten grosse Missstände festgestellt. Von 73 untersuchten Webseiten versuchen 48 das Kaufverhalten mit manipulativen Dark Patterns zu beeinflussen, beispielsweise über vorausgewählte Zusatzleistungen und Zeitdruck. Mehrere verstossen gegen das Schweizer Recht. Der Konsumentenschutz hat die Anbieterinnen kontaktiert und aufgefordert, die Missstände umgehend zu korrigieren – mit Erfolg: Erste haben bereits reagiert.

Tickets für Freizeit- und Kulturanlässe werden immer häufiger online gekauft. Die meisten Anbieterinnen versuchen, dies auszunutzen und über manipulative Dark Patterns ihre Einnahmen zu erhöhen und persönliche Daten zu sammeln. Darunter sind auch zahlreiche grosse und national bekannte Institutionen. Sehr verbreitet sind vorausgewählte Häkchen für kostenpflichtige Zusatzangebote, Ticketversicherungen und Spenden oder Newsletter-Anmeldungen. Zeitlich knapp bemessene  Countdowns bauen zudem Zeitdruck auf, damit vorausgewählte Zusatzoptionen übersehen werden, und drängen die Kundschaft zu einem schnellen Kaufabschluss. 

Alle Ergebnisse der Untersuchung zu Dark Patterns 

Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz, kritisiert den breiten Einsatz von Dark Patterns und fordert Verbesserungen: «Der Missstand bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist gravierend. Drei von vier Institutionen versuchen, Konsument:innen im Buchungsprozess mit Dark Patterns zu manipulieren. Wir fordern sie auf, keine vorausgewählten Häkchen bei Zusatzleistungen wie Ticketversicherungen oder Spenden einzusetzen und die Laufzeit von Countdowns auf mindestens 20 Minuten zu setzen.» Die Forderungen an die Anbieterinnen zeigen bereits Wirkung. Erste Anbieterinnen haben angekündigt, ihre Webseiten anzupassen oder haben dies bereits umgesetzt. Der Konsumentenschutz wird die Situation weiter beobachten.

Verstösse gegen das Schweizer Recht
Der Konsumentenschutz stellte im Rahmen seiner Untersuchung nicht nur Dark Patterns fest. Mindestens 13 Webseiten verstossen gegen das Schweizer Recht. «Wir haben Stichproben durchgeführt und einige Webseiten entdeckt, die sich sogar im illegalen Rahmen bewegen – das ist alarmierend», warnt Sara Stalder. «Gerade von grossen Institutionen erwarten wir, dass sie seriös arbeiten.» Zudem verlangen die meisten Anbieterinnen beim Online-Kauf unnötig viele persönliche Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse oder Telefonnummer.

Dark Patterns erkennen, verstehen und melden
Konsument:innen können sich schützen, indem sie alle Auswahlmöglichkeiten kritisch prüfen, Voreinstellungen aktiv ändern und sich Zeit für Entscheidungen beim Onlinekauf nehmen. Die Plattform da-pa.ch informiert umfassend über Dark Patterns, zeigt konkrete Beispiele und ermöglicht es Nutzer:innen, digitale Manipulationsversuche zu melden und so zur Aufklärung beizutragen. 

 
Weitere Informationen:
Alle Ergebnisse der Untersuchung zu Dark Patterns 
Informationsplattform zu Dark Patterns: da-pa.ch 
Dark-Patterns-Meldeformular 
Online-Ratgeber «Was sind Dark Patterns und wie erkenne ich sie?»


Auskünfte und Interviews:
Lucien Jucker, Leiter Datenschutz und IT: 031 370 24 36 
Giulio Spano, Kommunikation: 031 370 24 35


Background

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Nadine Masshardt, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.

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