Der Konsumentenschutz reichte im Sommer 2023 gegen acht beschönigende Umwelt-Werbebotschaften von unterschiedlichen Unternehmen Beschwerde ein. Sechs Anbieter haben ihre Werbeversprechen gelöscht oder angepasst. Die Swisscom hingegen schiebt den Entscheid auf die lange Bank, stellt aber eine Anpassung demnächst in Aussicht. Der Konsumentenschutz wird diese aufmerksam verfolgen. Der Helikopterflug-Anbieter Elite Flights hingegen gibt sich nicht nur uneinsichtig, er verschlimmert die Werbebotschaft sogar (siehe Übersicht).
Strafanzeige wegen «umweltfreundlichen» Helikopterflügen
Elite Flights bezeichnet ihre Helikopterflüge zwar nicht mehr als «klimaneutral», das Unternehmen bewirbt sie jedoch neu mit «umweltfreundlich». Damit ignoriert Elite Flight die klaren Empfehlungen der Lauterkeitskommission. Diese unverfrorene Vorgehensweise hat den Konsumentenschutz veranlasst, Strafanzeige gegen das Unternehmen einzureichen. Denn der Konsumentenschutz ist der Meinung, dass auch diese Aussage irreführend ist. Geschäftsleiterin Sara Stalder kommentiert: «Es darf nicht sein, dass Unternehmen die Umweltauswirkung ihrer Produkte oder Dienstleistungen nicht nur beschönigen, sondern offensichtlich irreführend darstellen.»
Neue Greenwashing-Meldeplattform
Die unzähligen Reaktionen auf die Greenwashing-Beschwerden des Konsumentenschutzes zeigen, dass sich die Bevölkerung an den oftmals irreführenden Versprechen von Unternehmen oder Werbesprüchen stört. Der Konsumentenschutz führt deshalb eine Meldeplattform ein, bei der die Konsumentinnen und Konsumenten schnell und einfach einen Verdacht auf Greenwashing melden können. Die Meldungen werden vom Konsumentenschutz überprüft und konsequent weiterverfolgt. Sara Stalder ist überzeugt: «Zusammen mit den Konsumentinnen und Konsumenten können wir irreführende grüne Werbesprüche von Unternehmen aufdecken und verhindern.»
Regelungen für Werbung überfällig
Die grundlegende Problematik besteht weiterhin darin, dass Werbeaussagen mit Umweltbezug in der Schweiz nicht reguliert sind und die Konsumentinnen und Konsumenten somit nicht wissen können, was genau hinter solchen Versprechen steckt. Für den Konsumentenschutz ist klar, dass Werbeaussagen im Zusammenhang mit Klimaneutralität, Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit reguliert werden müssen. Nur durch gesetzliche Vorgaben kann sichergestellt werden, dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht getäuscht werden. Eine entsprechende Motion wurde von Ständerat Simon Stocker in der Frühlingssession eingereicht.
Die EU machts vor - was tut die Schweiz?
In der europäischen Union sind verschiedene Anstrengungen im Gang, Greenwashing besser zu regulieren. Eine neue Richtlinie zum Verbot von Greenwashing zielt darauf ab, die Produktkennzeichnungen klarer und vertrauenswürdiger zu machen. Fehlt bei allgemeinen Umweltaussagen wie «umweltfreundlich», «klimaneutral» oder «ökologisch» ein Nachweis, sind sie verboten. Weiter wird die Green-Claims-Richtlinie aktuell im EU-Parlament diskutiert, die umweltbezogenen Werbeaussagen präziser regelt. Für Sara Stalder ist klar: «Die Schweiz muss ebenso konsequent wie die EU gegen Greenwashing vorgehen, damit Konsumentinnen und Konsumenten nicht in die Irre geführt werden. «
Weitere Fälle von Greenwashing können dem Konsumentenschutz über dieses Formular gemeldet werden.
Kontakt:
Sara Stalder, Geschäftsleiterin, 078 710 27 13
Daniela Mauchle, Leiterin Recht, 031 370 24 29
Marius Wiher, Leiter Nachhaltigkeit & Energie, 031 370 24 30