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Senkung der Zollfreigrenze: Symptombekämpfung und Bürokratiemonster

Das Finanzdepartement hat entschieden, die Zollfreigrenze per 1. Januar 2025 zu halbieren, um den Einkaufstourismus zu reduzieren. Privatpersonen dürfen ab nächstem Jahr somit pro Tag nur noch Waren im Gesamtwert von 150.- zollfrei einführen. Aus Sicht des Konsumentenschutzes ist dies reine Symptombekämpfung. Der Einkaufstourismus wird nur abnehmen, wenn die Preisunterschiede zum grenznahen Ausland kleiner werden. Zudem entsteht nun ein unnötiger und teurer bürokratischer Zusatzaufwand. Mit diesem Entscheid stellt sich Bundesrätin Keller-Sutter gegen die Interessen der Bevölkerung und schützt die Hochpreisinsel Schweiz.

Das Finanzdepartement unter Leitung von Bundesrätin Keller-Sutter senkt die Zollfreigrenze auf 150 Franken und kommt damit den Wünschen der Schweizer Detailhändler und des Bauernverbandes nach. Die beiden Interessensgruppen hatten sich zwar eine Senkung auf 50 Franken gewünscht, dürften mit dem Entscheid der Bundesrätin aber dennoch zufrieden sein. Denn Bundesrätin Keller-Sutter hätte durchaus den Spielraum gehabt, eine verhältnismässigere Senkung, beispielsweise auf 250 Franken, zu beschliessen.

Die Senkung der Zollfreigrenze ist reine Symptombekämpfung

Unabhängig vom Ausmass der Senkung der Zollfreigrenze ist klar, dass sich der Einkaufstourismus so nicht wesentlich reduzieren lässt. Wer regelmässig über die Grenze geht, um Dinge des alltäglichen Lebens zu kaufen, tut dies nicht wegen der teilweisen Zollbefreiung, sondern weil identische Produkte im Ausland oft deutlich günstiger sind. Insbesondere Konsumentinnen und Konsumenten mit tiefem Einkommen sind angesichts stetig steigender Lebenskosten auf günstige Einkäufe angewiesen. Mit der Senkung der Zollfreigrenze entsteht zudem auch ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für das Zollpersonal. Diese Kosten gehen ebenfalls zu Lasten der Bevölkerung.

Konsumentenschutz engagiert sich weiterhin gegen Hochpreisinsel Schweiz

Die Halbierung der Zollfreigrenze ist unverhältnismässig. Trotz dieses Rückschlages wird sich der Konsumentenschutz auch weiterhin für faire Preise in der Schweiz engagieren, zum Beispiel bei der derzeit laufenden Revision des Kartellgesetzes oder bei der Umsetzung der Fair-Preis-Initiative.

Auch wer nicht persönlich ins Ausland reist, um einzukaufen, sondern dies lieber über ausländische Online-Shops erledigt, wird mit dem Thema “Verzollung” konfrontiert. In unserem Online-Ratgeber  erfahren Sie alles, was Sie dabei beachten müssen.

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